von Thomas Pfiffner, Leiter der IV-Stelle und Direktionsmitglied der SVA Graubünden
Solange in einem Unternehmen niemand länger krank ist oder wegen eines schweren Unfalls länger ausfällt, ist die Wiedereingliederung in den Job für Arbeitgebende kaum ein Thema. Erst wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter längere Zeit arbeitsunfähig ist, wird es für die Unternehmen zu einem Thema. Die Wiedereingliederung von Arbeitnehmenden nach einer Krankheit oder einem Unfall ist deshalb ein Anliegen, das die IV-Stelle der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Graubünden schon seit Jahren beschäftigt.
Menschen sollen bei einer krankheits- oder unfallbedingten längeren Abwesenheit am Arbeitsplatz auf eine gute Art wieder in den Beruf zurückgebracht werden. Dabei geht es primär um bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens und nicht darum, Personen, die die IV-Stelle wiedereingliedern möchte, zu vermitteln.
Wichtig ist auch, dass nicht versucht wird, diese Mitarbeitenden «auszupressen» und wieder in den Beruf zu zwingen. Die Personen sollen so lange wie nötig zu Hause bleiben, um gesund zu werden. Der Wiedereinstieg darf aber auch nicht durch unnötig lange Abwesenheit erschwert oder verpasst werden. Über kleinere, sich stetig steigende Arbeitspensen soll den Betroffenen ermöglicht werden, wieder den Anschluss ans Berufsleben zu finden.
Ein hilfreiches Instrument für die erfolgreiche Wiedereingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit ist das REP, das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil von Compasso. Dabei handelt es sich um ein Formular, das Arbeitgebende gemeinsam mit den betroffenen Personen ausfüllen. Darin werden die körperlichen und psychischen Anforderungen sowie die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz beschrieben. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt die Arbeitsfähigkeit anschliessend auf Basis dieser Informationen aus. Dies ermöglicht eine präzisere Einschätzung der Belastbarkeit und hilft, den Wiedereinstieg für beide Seiten optimal zu gestalten.
Den koordinierten Prozess für die Wiedereingliederung von Mitarbeitenden schätzen auch Arbeitgebende: Nur durch eine engere und vernetztere Zusammenarbeit aller involvierten Parteien wie Arbeitgebender, Betroffener und nötiger Schnittstellen und Ämter ist eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Arbeitnehmenden nach einer längeren, krankheitsbedingten Abwesenheit möglich.
Das reWork- Netzwerk Graubünden
Ein erfolgreicher Wiedereinstieg gelingt nur, wenn alle beteiligten Parteien zusammenarbeiten. Aus diesem Grund wurde 2016 das reWork-Netzwerk gegründet.
Zum Netzwerk gehören die Bündner Arbeitgeberverbände, die Sozialversicherungen, Vertreter des Gesundheitssystems und der Gewerkschaften. Das Thema der Wiedereingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist den Arbeitgebenden wichtig. So wichtig, dass sich Unternehmen wie die Graubündner Kantonalbank, die Rhätische Bahn und die Psychiatrischen Dienste Graubünden entschlossen haben, das reWork-Netzwerk als Supporter zu unterstützen.
www.rework-gr.ch
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