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Darf der Arbeitgeber meine mobilen Geschäftsgeräte auf private Nutzung prüfen?

Veröffentlicht am 23.02.2018
Darf der Arbeitgeber meine mobilen Geschäftsgeräte auf private Nutzung prüfen?
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Nein, jedenfalls nicht, wenn er keinen begründeten Verdacht hat. Den auch ein Verbot für die private Nutzung von Geschäftsgeräten entbindet den Arbeitgeber nicht vom Datenschutzgesetz.
Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter schweren Missbrauch mit dem Geschäftsgerät betreibt, zum Beispiel illegale Downloads, darf er Kontrollen vornehmen, aber auch hier gelten Regeln. Private Mails sind für den Arbeitgeber absolut tabu und dürfen nicht gelesen werden. Ausnahmen sind, wenn das Mail oder der Download Vieren verseucht und das Geschäftssystem bedroht ist. In solchen Fällen darf der Admin intervenieren. Jedoch muss er den Eingriff sehr gut begründen können. Falls der Arbeitgeber Sie illegal überprüft, nutzen ihm die Daten nichts, da sie vor Gericht nicht zugelassen sind.
Es lohn sich jedoch, wenn der Arbeitnehmer sich an die Vorschriften des Unternehmens hält, denn ein Verstoss fördert sicherlich nicht die Zusammenarbeit und falls durch einen Verstoss ein Schaden entsteht – Zum Bespiel Virus im System – kann der Arbeitnehmer in die Verantwortung gezogen werden.

Autor: Peder KErber von KERBER COACHING