Auf was muss ich beim befristeten Arbeitsvertrag achten?
Veröffentlicht am 12.10.2017
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, muss in diesem ein Anfangs- und Enddatum vorhanden sein.
Der Vertrag endet automatisch am Enddatum ohne Kündigung. Daher gibt es auch keinen Kündigungsschutz und der Vertrag endet per definiertem Datum, auch bei Schwangerschaft oder Krankheit. Die Befristung muss für beide Parteien gelten, sonst ist der Vertrag nicht zulässig. Der Vertrag kann nur im gegenseitigen Einverständnis vorgängig aufgelöst werden, ausgenommen ist die fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen, was einen schwerwiegenden Vertragsbruch voraussetzt. Eine allfällige Probezeit muss schriftlich vereinbart werden, ansonsten gilt im befristeten Arbeitsvertrag keine Probezeit. Falls eine Kündigungsfrist schriftlich abgemacht wird, ist dies erlaubt aber der Vertrag ist nicht mehr befristet und wird zum normalen Arbeitsvertrag mit Maximaldauer.
Autor: Peder Kerber von KERBER COACHING