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Was erwartet mich nach dem Schwangerschaftsurlaub in Bezug auf Arbeitspensum und Anstellungsbedingungen?

Veröffentlicht am 21.09.2017
Was erwartet mich nach dem Schwangerschaftsurlaub in Bezug auf Arbeitspensum und Anstellungsbedingungen?
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Nach dem Schwangerschaftsurlaub gelten, ohne andere Abmachungen, genau dieselben Anstellungsbedingungen und Arbeitspensen, wie vor der Schwangerschaft.
Falls Sie nach der Schwangerschaft ein kleineres Pensum oder eine andere Tätigkeit im Betrieb wünschen, sollten Sie dies frühzeitig mit dem Arbeitgeber besprechen und eine schriftliche Vereinbarung treffen. Falls Sie nach dem Schwangerschaftsurlaub nur noch ein Teilzeitpensum möchten, ist dies eine Vertragsänderung, bei welcher der Arbeitgeber zustimmen muss. Falls er dies nicht tut oder Ihnen nicht entgegenkommt, bleibt Ihnen die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag zu kündigen.