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Arbeitszeugnis – ein richtiges Gesamtbild geben

Veröffentlicht am 05.08.2013
Arbeitszeugnis – ein richtiges Gesamtbild geben - südostschweizjobs.ch
Arbeitszeugnisse kosten die Unternehmen viel Geld: Rund 40 Prozent der arbeitsgerichtlichen Prozesse werden geführt, weil Mitarbeitende gegen ihre Beurteilungen vorgehen. Ein Grossteil der Klagen könnte vermieden werden – wenn die Zeugnisse fachgerecht erstellt würden.
Bestätigen können es wohl die meisten Personalverantwortlichen: Der Umgang mit Arbeitszeugnissen kann viel Zeit und Nerven kosten. Denn die Formulierung hat den Prinzipien von Vollständigkeit, Wohlwollen, Wahrheit und Klarheit zu genügen. Die wohlwollende Zeugnisformulierung soll das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht erschweren. Trotzdem muss der Arbeitgeber auch negative Leistungs- und Verhaltens-aspekte von besonderer Wichtigkeit und/oder Wiederholung erwähnen. Manchmal eine echte Gratwanderung für die Verfasser. Obwohl dem Arbeitszeugnis oft nur ein kleiner Stellenwert zugeschrieben wird, ist nicht zu vergessen, dass ein einwandfrei abgefasstes Arbeitszeugnis das jewei-lige Unternehmen in ein positives Licht rücken kann – es wirkt über Jahre hinweg als Visitenkarte.
 
Potenzial der Arbeitszeugnisse nutzen
Ein Zeugnis hat auch für den Mitarbeitenden eine grosse Bedeutung. Ein Arbeitszeugnis, welches persönliche Fähigkeiten, Kompetenzen und Arbeitserfolge beurteilt, schafft Vertrauen bei potenziellen Arbeitgebern und trägt dazu bei, dass zueinander passende Unternehmen und Bewerberinnen und Bewerber schneller und zielgenauer zusammenfinden. Es wi-derspiegelt den Aufgabenbereich, die Kompetenzen, die Arbeitsweise und Qualitäten des Mitarbeitenden, der Mitarbeitenden, und zugleich kommuniziert es die Kultur eines Unternehmens nach aussen. Es lohnt sich also für beide Seiten, das Potenzial des Arbeitszeugnisses zu nutzen.
 
Herausforderung Zeugnis schreiben
Das Arbeitszeugnis ist am letzten Tag der Beschäftigung fällig. Ein Arbeitnehmer kann aber schon bei der Kündigungsaussprache ein vorläufiges Zeugnis (Zwischenzeugnis) verlangen. Der Arbeitnehmer kann jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangen, etwa beim Wechsel des Vorgesetzten oder bei einer Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz. Gefälligkeitszeugnisse oder zu gute Zeugnisse können den Arbeitnehmer bei interessierten Arbeitgebern zu kompetent erscheinen lassen. Mit Nichterwähnungen oder ungerechtfertigten Topzeugnissen setzt sich der Arbeitgeber der Gefahr einer Schadenersatzpflicht gegenüber nachfolgenden Arbeitgebern aus. Vor allem die rechtliche Verpflichtung zur wahren und gleichzeitig auch eine wohlwollende Beurteilung zu berücksichtigen, sorgt beim Verfasser für Herausforderungen: Kritik ist nur in freundlichen Worten möglich – ein Zeugnis zu schreiben wird somit für so manchen Personalverantwortlichen zum sprachlichen Balanceakt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verbindung von Wahrheit und Wohlwollen durch indirekte oder zwischen den Zeilen versteckte Kritik riskant ist. Profis haben wahrscheinlich mehr Übung, um durchaus differenzierte, aussagekräftige Zeugnisse zu erzielen, als jene Verfasser, die einmal pro Quartal ein Zeugnis verfassen. Mittel- und Kleinbetriebe stehen hier oft vor einer besonderen Hürde, da die direkten Vorgesetzten das Zeugnis selber formulieren müssen und keine Unterstützung von einer Personalabteilung in Anspruch nehmen können. Externe Spezialisten leisten hier oft Unterstützung für ein individuelles Zeugnis.
 
Autorin: Katrin Juntke ist systemische Organisationsentwicklerin und hat als HR-Managerin im Outsourcing weit über 300 Zeugnisse erstellt.