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Muss ich meinen aktuellen Arbeitgeber für die Referenzauskunft angeben?

Veröffentlicht am 27.04.2017
Muss ich meinen aktuellen Arbeitgeber für die Referenzauskunft angeben - Infos und Tipps südostschweizjobs.ch 1
Der Bewerbungscoach empfiehlt: Niemand ist verpflichtet in den Bewerbungsunterlagen oder nach dem Vorstellungsgespräch Referenzpersonen anzugeben.
Doch in dem meisten Fällen wird nach dem ersten Gespräch nach Referenzpersonen gefragt und es ist von Vorteil, wenn solche vorhanden sind. Der jetzige Arbeitgeber sollte nur angegeben werden, wenn dieser darüber informiert ist, dass Sie aktiv auf Stellensuche sind. Sonst empfiehlt sich ein ehemaliger Arbeitgeber oder falls vorhanden ein ehemaliger Vorgesetzter des jetzigen Arbeitgebers. Die Referenzperson muss aber in jedem Fall vorgängig angefragt und informiert werden.

Autor: Peder Kerber von Kerber Coaching.