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Die berufliche Reintegration: Rückkehr an den Arbeitsplatz (Teil 1)

Veröffentlicht am 23.08.2013
Die berufliche Reintegration: Rückkehr an den Arbeitsplatz (Teil 1) - südostschweizjobs.ch
Es kann jeden treffen. Ein Unfall oder eine körperliche oder psychische Erkrankung kann den Betroffenen für längere Zeit aus seinem Berufsalltag reissen. Ohne fachliche Unterstützung kann eine Rückkehr schwierig werden. Mögliche Einschränkungen, aber auch Vorurteile können zu fast unüberwindbaren Hürden werden.
Was ist berufliche Reintegration?
Stellen Sie sich vor, Sie verunfallen oder erkranken schwer und sind während einer monatelangen Genesungszeit arbeitsunfähig. Sobald es Ihnen gesundheitlich wieder besser geht, möchten Sie auch wieder arbeiten. Doch Ihre Leistungsfähigkeit hat durch die lange Rekonvaleszenz gelitten, so dass Sie nicht sofort wieder zu 100 Prozent einsteigen können. Vielleicht wurden Sie durch den Unfall oder die Krankheit auch so geschädigt, dass bleibende Behinderungen Sie einschränken, Ihnen gar eine Rückkehr in Ihren bisherigen Beruf verunmöglichen. Was jetzt? Nicht jeder Arbeitgeber kann oder will den zeitlichen und finanziellen Aufwand für Wiedereingliederung, Umschulung, Arbeitsplatzanpassung tragen. Zum Glück haben die Versicherungen erkannt, dass eine erfolgreiche berufliche Reintegration kostengünstiger kommt als ein Neurentner/IV-Bezüger und bieten daher den Arbeitgebern interessante Unterstützungen an, auf die wir im nächsten Kapitel zu sprechen kommen werden.

Was hat der Arbeitgeber davon?
Für jeden Arbeitgeber bedeutet der Ausfall eines Mitarbeiters wegen Unfall oder Krankheit finanzielle Belastungen und Umtriebe. Vielleicht muss er temporären Ersatz einstellen. Dazu kommt die Ungewissheit, ob und wann er mit dem ausgefallenen Mitarbeiter wieder rechnen darf. Gerade in Kleinbetrieben kann ein solcher Ausfall nahezu untragbar werden. Hier kommen die Leistungen der Versicherungen zum Zuge. Woraus können diese bestehen? Möglich sind:
  • Unfall- oder Krankentaggeldleistungen für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit durch die Unfall- oder Krankenversicherung
  • Taggeldleistungen während der stufenweisen Arbeitsaufnahme
  • Entschädigung für betriebliche Eingliederungsmassnahmen (z.B. Anpassung des Arbeitsplatzes, Umschulungskurse etc.) durch die Unfallversicherung
  • Job-Coaching durch einen professionellen Case Manager / Integrationsspezialisten (Unfall- und Krankenversicherung)
Dank diesen Leistungen kann der Arbeitgeber einen guten Mitarbeiter und dessen Know-how behalten. Durch den Case Manager bekommt der Arbeitgeber einerseits  Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg und andererseits einen erfahrenen Ratgeber in versicherungstechnischen und personalrechtlichen Fragen zur Seite gestellt.

Was bedeutet berufliche Reintegration für den Arbeitnehmer?
Dank der beruflichen Reintegration kann der Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz zurück und schrittweise, seiner Leistungsfähigkeit angepasst, wieder einsteigen, ohne dadurch einschneidende finanzielle Einbussen zu erleiden oder IV-Bezüger zu werden. Durch die professionelle Begleitung gewinnt er Unterstützung und Sicherheit sowie die Möglichkeit, sich ganz auf seine Genesung und seine Wiedereingliederung in die Arbeit zu konzentrieren. Welche grosse Bedeutung diese Sicherheiten und Möglichkeiten für seine Motivation, seine Gesundheit und nicht zuletzt für seine Lebensqualität haben, dürfte sicher klar sein.

Rasche Reintegration
Zusammenfassend kann nur nochmals betont werden, wie wichtig eine möglichst baldige berufliche Reintegration für den Arbeitnehmer und dessen Lebensqualität sowie Selbstachtung ist. Auch der Arbeitgeber kann von ihr profitieren: Er bekommt seinen erfahrenen Mitarbeiter zurück, für dessen Wiedereingliederung, dank der finanziellen Unterstützung durch die Versicherung, die Mehrkosten überschaubar bleiben. Nicht zuletzt gewinnt auch die Versicherung. Positiv auch für alle Beteiligten: Weniger Neurenten bedeuten tiefere Versicherungsprämien.

Im 2. Teil zur beruflichen Reintegration werden wir auf die berufliche Neuorientierung eingehen. Dieser Artikel wird demnächst auf dieser Plattform veröffentlicht.

Autorin: Madeleine Sulser, Geschäftsführerin Sulser & Partner AG, Fachdozentin der MKS AG, Kompetenzzentrum für Marketing und Management, Sargans