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Die berufliche Reintegration Teil 2: Neuer Arbeitgeber

Veröffentlicht am 23.01.2014
Die berufliche Reintegration Teil 2 - Neuer Arbeitgeber - suedostschweizjobs.ch
Nachdem wir im Teil 1 den Weg zu einem erfolgreichen Wiedereinstieg in das bestehende Arbeitsverhältnis beschrieben haben, gehen wir in diesem Artikel darauf ein, wann und weshalb eine berufliche Neuorientierung oder ein Stellenwechsel angezeigt sein kann.  
Weshalb ein neuer Arbeitgeber?
 
Die Rückkehr zum ehemaligen Arbeitgeber nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit wegen Unfall oder Krankheit hat erste Priorität. Letzteres ist jedoch nicht in jedem Fall möglich. Da gibt es zum Beispiel den Bauarbeiter, der nach einem schweren Unfall seiner gewohnten Arbeit körperlich nicht mehr gewachsen ist. Oder den Teamleiter, der nach psychischen Problemen dem Druck am Arbeitsplatz nicht mehr stand hält und bei einer Rückkehr in die bisherige Tätigkeit allenfalls Gefahr laufen würde, einen Rückfall zu erleiden. In solchen Fällen gilt es die Weichen im Berufsalltag, im Sinne einer nachhaltigen beruflichen Reintegration, neu zu stellen.
 
Was ist dafür notwendig?
 
Der Case Manager wird mit seinem Klienten zusammen nach einem geeigneten neuen Arbeitgeber suchen. Zuvor folgt eine bedarfsgerechte berufliche Abklärung, denn wie im Fall des verunglückten Bauarbeiters muss ein neues mögliches Tätigkeitsfeld gefunden werden. Durch Umschulung, Weiterbildung oder Arbeitstraining bzw. Praktikas wird der Klient auf seine neue berufliche Tätigkeit vorbereitet. Dann gilt es, einen passenden Arbeitgeber zu finden, der bereit ist, dem Klienten eine Chance zu bieten.
 
Was sind Anreize für den neuen Arbeitgeber?
 
Im heutigen Arbeitsmarkt sind vermehrt Mitarbeiter gesucht, die sozusagen vom ersten Tag an voll einsatzbereit sind. Da ist ein Quereinsteiger, dem die geforderten praktischen Erfahrungen naturgemäss noch fehlen, nicht die erste Wahl. Trotzdem kann es sich für den Arbeitgeber auszahlen, einem solchen Menschen eine Chance zu geben. Unter gewissen Voraussetzungen erklären sich die Sozialversicherer, allen voran die IV, bereit, die Anstellung eines Versicherten im Rahmen von Einarbeitungszuschüssen zu unterstützen. Die Kosten für eine mögliche Anpassung des Arbeitsplatzes oder notwendige Weiterbildung können ebenfalls thematisiert werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden in dieser Zeit von einem Case Manager / Integrationsspezialisten begleitet und beraten. Für den Arbeitgeber besteht der Vorteil dieses Modells darin, dass er einen neuen, motivierten Mitarbeitenden optimal einarbeiten kann, ohne die vollen Kosten und das Risiko zu tragen.
 
Die Bedeutung für den Arbeitnehmer
 
Den Verlust seines Arbeitsplatzes infolge Krankheit oder Unfall steckt niemand einfach so weg. Wenn es ihm dann aus gesundheitlichen Gründen zusätzlich nicht mehr möglich ist, die erlernte und gewohnte Arbeit ausführen zu können, sind Zukunftsängste vorprogrammiert. Die Aussicht auf eine neue Stelle ist für den Betroffenen essentiell und kann ihm neue Zuversicht und Motivation geben. Diese gewonnene Motivation ist in der Praxis oft wieder zu erkennen.
 
Schlusswort
 
Eine gelungene, nachhaltige berufliche Reintegration, sei es beim früheren Arbeitgeber oder einem neuen, ist für alle Beteiligten eine erfreuliche Sache. Der Betroffene erlangt Sicherheit, Motivation und Selbstvertrauen während der Arbeitgeber einen guten, erfahrenen Mitarbeiter zurück oder, ohne belastende Kosten, einen neuen sorgfältig eingearbeiteten Arbeitnehmer bekommt. Und auch die Versicherungen profitieren, ersparen sie sich doch dadurch kostenintensive Langfristleistungen.
 
Autor: Regula Marthaler, Sulser & Partner AG