
Die Liechtensteinische Treuhandkammer besteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts kraft Gesetz. Ihr obliegen die Wahrung der Ehre, des Ansehens und der Rechte wie auch die Überwachung der Pflichten des Treuhänderstandes.
In ihrer heutigen Form besteht die Liechtensteinische Treuhandkammer seit Erlass der entsprechenden gesetzlichen Grundlage (Treuhändergesetz) im Jahre 1992. Sie setzt sich zusammen aus sämtlichen in Liechtenstein zugelassenen Treuhändern und Treuhandgesellschaften. Über deren Zulassung entscheidet die Finanzmarktaufsicht.
Die Liechtensteinische Treuhandkammer besteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts kraft Gesetz. Ihr obliegen die Wahrung der Ehre, des Ansehens und der Rechte wie auch die Überwachung der Pflichten des Treuhänderstandes.
In ihrer heutigen Form besteht die Liechtensteinische Treuhandkammer seit Erlass der entsprechenden gesetzlichen Grundlage (Treuhändergesetz) im Jahre 1992. Sie setzt sich zusammen aus sämtlichen in Liechtenstein zugelassenen Treuhändern und Treuhandgesellschaften. Über deren Zulassung entscheidet die Finanzmarktaufsicht.