Kandidatinnen/Kandidaten für die Besetzung von Richterstellen werden vom Richterauswahlgremium (Art. 96 LV), das die Beurteilung der Kandidatinnen/Kandidaten und deren Auswahl durchzuführen hat, dem Landtag zur Wahl vorgeschlagen.
Richterinnen/Richter des Fürstlichen Landgerichtes sind gemäss Art. 4 Abs. 1 GOG die vollamtlichen Landrichterinnen/Landrichter sowie die nebenamtlichen Richterinnen/Richter des Kriminal- und des Jugendgerichtes sowie deren Stellvertreter. Per 1. Januar 2026 bzw. 1. April 2026 suchen wir
Aufgaben:
Erledigung von Zivil- und/oder Strafsachen im gesetzlichen Zuständigkeitsbereich des Fürstlichen Landgerichtes.
Voraussetzungen:
Für die Ernennung von vollamtlichen Richterinnen/Richtern gelten insbesondere folgende gesetzliche Erfordernisse (Art. 14 RDG):
Für liechtensteinische Staatsangehörige:
Uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung sowie Absolvierung des richterlichen Vorbereitungsdienstes. Von der Voraussetzung der Absolvierung des richterlichen Vorbereitungsdienstes sind befreit: Bewerberinnen/Bewerber, die mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig waren oder die in der Vergangenheit bereits als vollamtliche Richterin/vollamtlicher Richter an einem ordentlichen Gericht in Liechtenstein oder als Staatsanwältin/Staatsanwalt bei der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft tätig waren oder die rechtskundig (Art. 15 Abs. 3 RDG) sind und mindestens drei Jahre in der Landesverwaltung mit selbständigem Wirkungskreis tätig waren (Art. 14 Abs. 1 und 2 RDG, LGBl. 2025 Nr. 17).
Für österreichische Staatsangehörige:
neingeschränkte persönliche und fachliche Eignung sowie eine unmittelbar vor der Bewerbung mindestens fünf Jahre ununterbrochen ausgeübte Tätigkeit als vollamtliche Richterin/vollamtlicher Richter oder Staatsanwältin/Staatsanwalt (Art. 14 Abs. 1 und 3 Bst. a RDG).
Für schweizerische Staatsangehörige:
Uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung sowie eine unmittelbar vor der Bewerbung mindestens fünf Jahre ununterbrochen ausgeübte Tätigkeit als vollamtliche Richterin/vollamtlicher Richter oder Gerichtschreiberin/Gerichtsschreiber oder als vollamtliche Staatsanwältin/vollamtlicher Staatsanwalt in Liechtenstein (Art. 14 Abs. 1 und 3 Bst. b und c RDG).
Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden sehr gute Kenntnisse des Zivil- und Strafrechts sowie einschlägige berufliche Erfahrung vorausgesetzt. Die Absolvierung des richterlichen Vorbereitungsdienstes beim Fürstlichen Landgericht ist dafür von Vorteil. Ausserdem sind gute Kenntnisse über Liechtenstein und sein Rechtswesen dank entsprechender beruflicher Erfahrung in Liechtenstein wünschenswert. Hohe Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Entschlusskraft, eine rasche und genaue Arbeitsweise sowie Verschwiegenheit und ausgeprägte Sozialkompetenz sind unabdingbar. Sie verfügen über konzeptionelles Denken und besitzen die Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich strukturiert und prägnant auszudrücken. Weiters erforderlich sind Fremdsprachenkenntnisse in Englisch. Teamfähigkeit rundet Ihr Profil ab.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen einschliesslich eines Lebenslaufes, allfälliger Zeugnisse sowie eines Schreibens mit Angabe der Motivation sowie
sind bis zum 26. September 2025 bei der Regierung, Ministerium für Gesellschaft und Justiz, Regierungsgebäude, 9490 Vaduz, einzureichen oder via E-Mail an justiz@regierung.li zu senden. Die Bewerberinnen/Bewerber werden nach einer allfälligen Vorauswahl vom Richterauswahlgremium zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Für weitere Auskünfte steht das Ministerium für Gesellschaft und Justiz (Tel. +423/236 6442) zur Verfügung.